Wie Sie sich unsere Kurse und Ausbildungen fördern lassen können:
Unsere Ausbildungen werden aktuell grundsätzlich nicht gefördert; somit können auch keine Bildungsgutscheine von der Arbeitsagentur verwendet werden. Um als offizieller Ausbildungsort zu gelten, müssten wir uns gegen hohe Gebühren zertifizieren lassen. Das ist derzeit keine Option für uns. Hinzu kommt ein ungeheurer bürokratischer Aufwand, vor und während des Programms, den wir nicht stemmen können.
Bei der Arbeitsagentur kann aber argumentiert werden, dass es in Sachsen, Bayern und Thüringen das Handlungskonzept Streuobst Thüringen gibt. In diesem steht, dass eine Ausbildung, wie die Obstbaumschnittschule sie anbietet, eine Voraussetzung ist, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten und für Projektträger bindend ist. Nächste Bundesländer werden folgen und ihre Anforderungen an Streuobst- und Baumpflege ebenfalls erhöhen, s. bspw. Baden-Württemberg. Die Übernahme der Kosten hat in manchen Bundesländern, z.B. in Thüringen, schon funktioniert, sogar die Anschaffung von Werkzeug.
Die Agentur für Arbeit ist nicht bestrebt Menschen in die Selbstständigkeit zu verhelfen, wenn es Ihnen aber gelingt einen zukünftigen Arbeitsplatz als Festangestellte vorzuweisen (die Zusage dafür ist dabei nicht zwangsläufig verbindlich), ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis also nach der Baumwart:innen-Ausbildung in Aussicht steht, könnte die Finanzierung gelingen. Es ist von den Sachbearbeiter:innen abhängig und bedarf einiger Überzeugungsarbeit.
Vielleicht finden Sie ja auch über unsere Baumwart:innen-Suchfunktion einen wohlgesinnten Betrieb, der sich für Sie einsetzt. In mehreren Bundesländern gibt es Weiterbildungsförderungen (Thüringen, NRW, Brandenburg, Schleswig-H., Sachsen). Vielleicht werden Sie da auch fündig. In Nordrhein-Westfalen ist der Bildungscheck möglich (derzeit im Umbau); in Sachsen-Anhalt gibt es bspw. die Investitionsbank; in Sachsen die Sächsische Aufbaubank.
Für Solo-Selbstständige gibt es die Möglichkeit sich auf die KOMPASS-Förderung zu bewerben und damit die Ausbildung zu bis zu 90 % fördern zu lassen.
Grundsätzlich ist unsere Baumwart:innenausbildung für Empfänger:innen von Arbeitslosengeld u.ä. zum ermäßigten Preis buchbar oder auf Anfrage auch in Raten zahlbar. Sprechen Sie uns gerne diesbzgl. an. Wir finden sicherlich eine gemeinsame Lösung.
Jedes Jahr gibt es für Personen, die sich die Ausbildung nicht selbst und nicht auf anderem Wege finanzieren können, die Möglichkeit sich auf einen Soli-Platz zu bewerben.
Wir sind dabei unsere Kurse als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen. Hiermit können Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin für einen Kurs oder einen Teil der Baumwart:innenausbildung freistellen lassen. Sobald diese Möglichkeit besteht, geben wir Sie hier und in unserem Newsletter bekannt.